
Im Interesse der Bankgläubiger hat die laufende Bankenaufsicht eine Überprüfung der gesamten Geschäftstätigkeit zum Gegenstand und beschränkt sich nicht allein auf die nach § 1 KWG erlaubnispflichtigen Bankgeschäfte . In diesem Kontext ist u. a. insb. auf den in § 19 KWG gesetzlich fixierten Kreditbegr., der über den Bankgeschäftekata......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/bankenaufsichtsinstrumente-der-lau
Keine exakte Übereinkunft gefunden.